Die Reiserücktrittskostenversicherung
Urlaub - das ist die schönste Zeit des Jahres. Frühbucherrabatte, günstige Sonderangebote, all das veranlasst den Reisewilligen häufig dazu, seine Reise bereits viele Monate im voraus zu buchen.
Natürlich denkt niemand darüber nach, dass ein Unfall oder eine Krankheit die Abreise vielleicht unmöglich machen. Leider kommt so etwas aber immer wieder vor.
Reiseveranstalter verlangen in der Regel - zumindest bei kurzfristigen Rücktritten - eine erhebliche Summe an Stornierungsgebühren. Das bedeutet, dass man für etwas bezahlen muss, was man gar nicht erhalten hat, nämlich für eine Reise, die nicht angetreten werden kann.
Um diesem Risiko zu entgehen ist deshalb der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung angeraten. Die Prämien für diese Versicherung richten sich nach der Höhe des Reisepreises, stehen aber in gar keinem Verhältnis zur Höhe der eventuell tatsächlich anfallenden Stornierungskosten.
Wird nun aus gesundheitlichen Gründen der Reiseantritt unmöglich, ersetzt die Reiserücktrittskostenversicherung - bis auf einen äußerst geringen Eigentanteil - die Stornokosten, die der Reiseveranstalter in Rechnung setzt. Voraussetzung ist allerdings, dass ein ärztliches Attest bestätigt, dass ein Reiseantritt aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Aber nicht nur bei Gesundheitsproblemen vor Reiseantritt leistet die Reiserücktrittskostenversicherung. Mit eingeschlossen ist in der Regel auch eine Absicherung gegen vorzeitigen Reiseabbruch. Das bedeutet, wenn der Versicherungsnehmer am Urlaubsort erkrankt oder einen Unfall erleidet, der seinen sofortigen Rücktransport nach Hause erforderlich macht, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung diese Kosten ebenfalls.
Beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sollte auf einen ganz wichtigen Punkt geachtet werden:
Oft wird nur ein Teil der Reisenden, zum Beispiel der Ehepartner, krank und kann die Reise nicht antreten. In diesem Fall wäre es für die verbliebenen Reisenden entweder unzumutbar oder - bei Gruppenreisen zum Bespiel - auch zu teuer, die Reise alleine anzutreten. Eine Reiserücktrittskostenversicherung leistet auch in diesem Fall und kommt für die Stornierungskosten auf. Dies sollte aber explizit in den Bedingungen der jeweiligen Reiserücktrittskostenversicherung aufgeführt sein.
Im Normalfall bieten die Pauschalreiseunternehmen bereits bei der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit an. Aber auch später kann man sich noch dazu entschließen, diesen Schutz abzusichern.
Selbst wenn die Reise komplett individuell ausgearbeitet und in Einzelleistungen gebucht wird (Flüge, Hotel, Mietwagen etc.), kann der Reisende eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Wichtig ist in diesem Fall, dass er sich zuvor klar macht, wie hoch die Gesamtkosten seiner Reise sein werden, damit der Versicherungsschutz auch ausreicht.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist problemlos auch über das Internet möglich.


