Begriffsbestimmung und Beschaffenheitsmerkmale
Begriffsbestimmung und Beschaffenheitsmerkmale
Laut Deutschem Lebensmittelbuch werden folgende Gewürz- und Kräuterprodukte unterschieden und zugeordnet:
Gewürzmischungen
Gewürzmischungen sind Mischungen, die ausschließlich aus Gewürzen bestehen.
Gewürzmischungen werden nach ihrer Art, z.B. Kräuter der Provence, oder ihrem Verwendungszweck z.B. Gulaschgewürz, Suppengewürz, Honigkuchengewürz bezeichnet.
Ein besonderer Hinweis auf „Mischung“ ist nicht erforderlich.
Gewürzzubereitungen / Gewürzpräparate
Gewürzmischungen und Gewürzpräparate sind Mischungen von einem Gewürz oder mehreren Gewürzen mit anderen geschmacksgebenden und/oder geschmacksbeeinflussenden Zutaten, auch mit technologisch notwenigen Stoffen. Sie enthalten mindestens 60 Prozent Gewürze. Zusätzlich werden auch Gewürzaromen verwendet.
Gewürzzubereitungen werden nach ihrer Art, z.B. Zwiebel-Pfeffer-Gewürzzubereitung, oder nach ihrem Verwendungszweck z.B. Gewürzzubereitung für Brathähnchen bezeichnet. Sie werden auch als Gewürzpräparate bezeichnet, wenn sie zur Abgabe an Weiterverarbeiter hergestellt werden z.B. Gewürzpräparat für Fleischwurst.
Gewürzsalze
Gewürzsalze sind Mischungen von Speisesalz mit einem Gewürz oder mehreren Gewürzen und/oder Gewürzzubereitungen/Gewürzpräparaten, auch unter Verwendung von Würze. Sie enthalten mindestens 15 Prozent Gewürze (außer bei Knoblauch) und mehr als 40 Prozent Speisesalz. Das Verhältnis von Speisesalz zu Gewürzen ist so bemessen, dass in der Regel weder Nachsalzen noch Nachwürzen mit den betreffenden Gewürzen erforderlich ist.
Gewürzsalze werden nach ihrer Art, z.B. Selleriesalz, Kräutersalz, oder nach ihrem Verwendungszweck z.B. Brathähnchen - Gewürzsalz, Gewürzsalz für Brathähnchen bezeichnet.
Präparate mit würzenden Zutaten
Präparate mit würzenden Zutaten sind Mischungen von technologisch wirksamen Stoffen mit einem Gewürz oder mehreren Gewürzen, anderen geschmacksgebenden und/oder geschmackbeeinflussenden Zutaten und/oder Gewürzzubereitungen und/oder Gewürzaromen. Sie enthalten ausschließlich die für den angegebenen Zweck technologisch notwendigen Stoffe und die für eine ausreichende Würzung erforderlichen Zutaten.
Präparate mit würzenden Zutaten werden nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z.B. Präparat zur Reifung und Würzung von Rohwurst, mit Gewürzen für Salami.
Gewürzaromazubereitung
Gewürzaromazubereitungen sind Gewürzzubereitungen, bei denen die Gewürze teilweise oder vollständig durch Gewürzaromen ersetzt sind.
Gewürzaromenzubereitungen werden nach ihrem Verwendungszweck bezeichnet, z.B. Gewürzaromazubereitung für Brathähnchen. Sie werden auch als Gewürzaromapräparate bezeichnet, wenn sie zur Abgabe an Weiterverarbeiter bestimmt sind, z.B. Gewürzaromenpräparat für Fleischwurst. Sie werden auch als Gewürzextraktzubereitung oder Gewürzextraktpräparat bezeichnet, wenn der Gewürzaromenanteil ausschließlich aus Gewürzextrakten stammt.
Gewürzaromensalz
Gewürzaromensalze sind Gewürzsalze, bei denen die Gewürze teilweise oder vollständig durch Gewürzaromen ersetzt sind.
Gewürzaromasalze werden nach ihrer Art, z.B. Kräuteraromasalz, oder nach ihrem Verwendungszweck z.B. Gewürzaromasalz für Brathähnchen bezeichnet.
Würzen
Würzen sind flüssige, pastenförmige oder trockene Erzeugnisse, die den Geschmack und/ oder Geruch von Suppen, Fleischbrühen und anderen Lebensmitteln beeinflussen. Sie werden durch Hydrolyse von eiweißreichen Stoffen hergestellt.
Würzen werden als Würze, Speisewürze, Suppenwürze oder Sojasauce bezeichnet.
Würzmischungen
Würzmischungen sind feste oder flüssige Erzeugnisse, die überwiegend aus Geschmacksverstärkern, Speisesalz, verkehrsüblichen Zuckerarten oder anderen Trägerstoffen bestehen. Sie können außerdem Würzen sowie Hefe, Gemüse, Pilze, Gewürze, Kräuter, und/oder Extrakte daraus enthalten. Streuwürzen sind streufähige Würzmischungen.
Würzmischungen und Streuwürzen werden nach ihrer Art, z.B. Curry- Würzer, oder nach ihrem Verwendungszweck z.B. Grillwürzer, Würzmischung für Spaghetti bezeichnet.
Würzsaucen
Würzsaucen sind fließfähige oder pastenförmige Zubereitungen mit ausgeprägt würzendem Geschmack aus zerkleinerten und/oder flüssigen Zutaten.
Würzsaucen, Würzsoßen, Würztunken oder Würzpasten werden nach ihrer Art oder ihrem Verwendungszweck bezeichnet. Übliche Verkehrsbezeichnungen sind: Chutney, Cumberland- Sauce, Ketchupsauce, Pfeffersauce, Relish, Sambal, Worcestersauce oder Barbecuesauce, Grillsauce und Sparerib- Sauce.

