Riester Rente
Die Rentenphase!
Schon ab 60 sind Rentenleistungen möglich
In der Regel beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente. Da wäre nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Als Versicherter können Sie die Auszahlungen aber schon ab dem 60igsten Lebensjahr beantragen. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei dem regulären Rentenbeginn mit 65. Mit Start der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich. Die Leistung muss somit nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt und betrachtet werden. Gut zu wissen ist auch, dass außerdem bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden können.
Geringere steuerliche Belastung im Alter
Riester-Verträge werden bereit während der Beitragsphase steuerlich gefördert. Daher sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die steuerliche Belastung ist daher meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der eigene persönliche Steuersatz während des aktiven Berufslebens in der Regel höher ist.
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Weitere Informationen
Wer braucht die Riester-Rente?
Wie funktioniert die Riester Rente?
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