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"Deutschland, einig Vaterland"
- 04.01.2010 Der Text der DDR-Nationalhymne galt seit 1972 als unerwünscht. Am 5. Januar 1990 jedoch, im Jahr der deutschen Einheit, ließ der Ministerrat der DDR unter Hans Modrow (SED/PDS) offiziell verlauten: Die Hymne darf wieder gesungen werden - und damit auch die Zeile "Deutschland, einig Vaterland".
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Noch im Herbst 1949, dem Gründungsjahr der DDR, hatte Staatspräsident Wilhelm Pieck (SED) von den Schöpfern der Hymne verlangt, dass die Einheit Deutschlands in allen Strophen präsent sein müsse. Er wünschte sich, dass die neue Nationalhymne "von allen Schichten unseres Volkes mit leidenschaftlicher Anteilnahme gesungen" werde, "auch von der Gemüsefrau". Demgemäß formulierte der Lyriker Johannes R. Becher zur Musik von Hanns Eisler gleich zu Beginn der ersten Strophe: "Auferstanden aus Ruinen und der Zukunft zugewandt, lass uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland."
Jahrelang bei offiziellen Anlässen gesungen - und in der Bundesrepublik lange als "Spalterhymne" verfemt - erregte der Text bei den Nachfolgern Piecks Missfallen. SED-Generalsekretär Erich Honecker ordnete schließlich 1972 an, die Nationalhymne lediglich zu spielen, nicht mehr zu singen. Für ihn galt mit der Existenz zweier deutscher Staaten und der staatlichen Anerkennung der DDR durch die alte Bundesrepublik die deutsche Frage als gelöst. Von konnte seiner Meinung nach keine Rede mehr sein.
Doch die Freude vieler DDR-Bürger Anfang 1990 über die neue Singe-Freiheit war von begrenzter Dauer. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte belustigt, als ihm im Juli 1990 der neue DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière (CDU) zu Beginn der Verhandlungen zur deutschen Einheit vorschlug, sich auf eine veränderte Nationalhymne zu einigen: Der bundesrepublikanischen Hymne "Einigkeit und Recht und Freiheit" sollte der DDR-Text mit und "Es muss uns doch gelingen, dass die Sonne schön wie nie über Deutschland scheint" vorangestellt werden.
Der versierte Bratschist de Maizière, der bereits erfolgreich die Kombination des neuen Textes mit der Melodie Joseph Haydns getestet hatte, stieß jedoch bei Schäuble auf Granit. Jetzt werde nach seiner Musik gespielt, bedeutete der westdeutsche Verhandlungsführer dem ostdeutschen Premier. Kompromisse könne er sich in dieser Frage kaum vorstellen. Schließlich, argumentierte Schäuble, gehe es nicht um die Vereinigung zweier gleicher Staaten, sondern um den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
So galt fortan auch für das vereinte Deutschland die 1952 verkündete Vorschrift: Die dritte Strophe des alten Deutschlandliedes Heinrich Hoffmann von Fallerslebens - "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" - wird nach der Melodie Haydns als Nationalhymne gesungen.
Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) hatte diese Regelung gegen den Widerstand vor allem aus SPD- und Gewerkschaftskreisen durchgesetzt, nachdem 1945 die Besatzungsmächte das ursprünglich mit "Deutschland, Deutschland über alles" beginnende Werk als Hymne Nazi-Deutschlands verboten hatten. Auch der aus der FDP stammende Bundespräsident Theodor Heuss hatte sich zunächst heftig gegen die modifizierte Neuauflage der alten Hymne gesperrt, dann aber eingelenkt und in einem Brief an Adenauer eingestanden: "Ich habe den Traditionalismus und sein Beharrungsbedürfnis unterschätzt."
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