Weitere Datenschutzregelungen noch vor Bundestagswahl möglich
ddp_politik - Köln/Osnabrück (ddp). Politiker von Union und SPD halten eine Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode für möglich. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittw ...
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ddp_politik - Köln/Osnabrück (ddp). Politiker von Union und SPD halten eine Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode für möglich. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger» (Mittwochausgabe): «Ich bin guter Hoffnung, dass das noch funktionieren kann.» Der Gesetzentwurf sei nicht ad acta gelegt. Der Knackpunkt sei aber die alternativlose Abschaffung des Listenprivilegs.
Damit dürfen personenbezogene Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung nur noch mit der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Nach Auffassung der Union sollten aber bestimmte Werbeformen, die mit dem Adresshandel nichts zu tun hätten, ausgenommen werden.
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), sagte der Zeitung: «Niemand kann es sich leisten, dass am Ende nicht mehr übrigbleibt als heiße Luft.» Kompromisse seien möglich. So könne man bei Presseorganen und Meinungsforschungsinstituten, die eine gesellschaftliche Rolle spielten, Ausnahmen von der Abschaffung des Listenprivilegs machen. Der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwochausgabe) sagte Edathy: «Ich gehe fest davon aus, dass wir in Kürze zu einem Ergebnis kommen, das substanzielle Verbesserungen für die Verbraucher bringt.»
Nach Informationen des «Handelsblatts» (Mittwochausgabe) hat sich die Bundesregierung derweil auf neue Grundsätze beim Arbeitnehmerdatenschutz verständigt. Wie die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreise schreibt, hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Anfang der Woche einen entsprechende Generalklausel abgezeichnet, die nun in die derzeit im Bundestag verhandelte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen werden soll.
Nach Informationen der Zeitung ist geplant, den Paragrafen 32 «Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses» einzufügen. Er sehe vor, dass die personenbezogenen Daten eines Beschäftigten nur bei dessen Einstellung oder zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses genutzt werden dürfen. Ausnahmen seien nur bei einem begründeten Verdacht erlaubt.
(ddp)
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